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   VK Rheinland, 23.04.2019 - VK 6/19-L   

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VK Rheinland, 23.04.2019 - VK 6/19-L (https://dejure.org/2019,41622)
VK Rheinland, Entscheidung vom 23.04.2019 - VK 6/19-L (https://dejure.org/2019,41622)
VK Rheinland, Entscheidung vom 23. April 2019 - VK 6/19-L (https://dejure.org/2019,41622)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • IWW
  • Reguvis VergabePortal - Veris(Abodienst, Leitsatz ggf. frei)
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Aufhebung wegen Unwirtschaftlichkeit setzt ordnungsgemäße Kostenschätzung voraus!

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Aufhebung wegen Unwirtschaftlichkeit setzt ordnungsgemäße Kostenschätzung voraus! (VPR 2020, 65)

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (16)

  • OLG Celle, 10.03.2016 - 13 Verg 5/15

    Entscheidung der Vergabekammer über die Aufhebung eines ausgeschriebenen

    Auszug aus VK Rheinland, 23.04.2019 - VK 6/19
    Die sich aus § 63 VgV ergebenden Voraussetzungen an eine rechtmäßige Aufhebung des Vergabeverfahrens haben bieterschützenden Charakter, vgl. Portz in: Kulartz/Kus/Marx/Portz/Prieß, Kommentar zur VgV 2017, § 63 Rn. 91; OLG Celle, Beschluss v. 10.03.2016 - 13 Verg 5/15; KG Berlin, Beschluss v. 17.10.- - Verg 9/13.

    Er kommt dann zum Tragen, wenn sich herausstellt, dass trotz eines Vergabeverstoßes eine auf die Fortsetzung des aufgehobenen Vergabeverfahrens gerichtete Anordnung nicht ergehen kann, d.h. die rechtswidrige Aufhebung dennoch rechtswirksam ist, vgl. BGH, Beschluss v. 18.02.2003 - X ZB 43/02; OLG Düsseldorf, Beschluss v. 23.03.2005 - Verg 76/04; OLG Celle, Beschluss v. 10.03.2016 - 13 Verg 5/15.

    Dabei trifft den Auftraggeber für das Vorliegen von Aufhebungsgründen die Darlegungs- und Beweislast, vgl. OLG Düsseldorf, Beschluss v. 31.10.2007 - Verg 24/07; OLG Celle, Beschluss v. 10.03.2016 -13 Verg 5/15, KG Berlin, Beschluss v. 17.10.- - Verg 9/13.

    Dabei muss die Kostenschätzung auf ordnungsgemäß und sorgfältig ermittelten Grundlagen beruhen, vgl. OLG Celle, Beschluss v. 10.03.2016 - 13 Verg 5/15.

    Weiterhin muss den geschätzten Kosten ein ganz beträchtlicher Aufschlag hinzugefügt werden, weil es sich bei der Kostenschätzung um einen Vorgang mit hohem Prognoseanteil handelt, vgl. OLG Celle, Beschluss v. 10.03.2016 - 13 Verg 5/15.

    In welcher Höhe dieser Aufschlag angesetzt wird, ist vom Einzelfall (z.B. Auftragsart, Auftragshöhe, Marktsituation) abhängig (vgl. OLG Celle, Beschluss v. 10.03.2016 - 13 Verg 5/15), und wird folglich in der Rechtsprechung unterschiedlich beurteilt, vgl. KG Berlin, Beschluss v. 17.10.- - Verg 9/13; OLG Celle, Beschluss v. 13.01.2011 - 13 Verg 15/10.

    Einerseits darf dem öffentlichen Auftraggebern nicht das Risiko einer deutlich überhöhten Preisbildung weit jenseits einer vertretbaren Schätzung der Auftragswerte zugewiesen werden, andererseits darf das Institut der Aufhebung nicht zu einem für die Vergabestellen latent verfügbaren Instrument zur Korrektur der in Ausschreibungen erzielten Submissionsergebnisse geraten, vgl. BGH, Urteil v. 20.11.2012 - X ZR 108/10; OLG Celle, Beschluss v. 10.03.2016 - 13 Verg 5/15; OLG Karlsruhe, Beschluss v. 27.09.- - 15 Verg 3/13.

    Die Rechtsprechung knüpft für die Frage der Angemessenheit überwiegend an die Grundsätze an, die im Rahmen der Prüfung eines unangemessenen Preises beim Unterkostenangebot (= 20 % -Schwelle) entwickelt wurden, vgl. OLG Celle, Beschluss v. 10.03.2016 - 13 Verg 5/15.

    Im Rahmen der Ermessensausübung hat die Vergabestelle mögliche Alternativen zur Aufhebung des Vergabeverfahrens zu erwägen und insbesondere zu prüfen, ob der zu beachtende Grundsatz der Verhältnismäßigkeit nicht weniger einschneidende Maßnahmen als die Aufhebung des Verfahrens insgesamt gefordert hätte, z.B. eine Zurückversetzung des Vergabeverfahrens in den Stand vor Übersendung der Ausschreibungsunterlagen und eine Reduzierung des auszuschreibenden Leistungsumfanges (vgl. OLG Celle, Beschluss v. 10.03.2016 - 13 Verg 5/15; OLG Karlsruhe, Beschluss v. 27.09.- - 15 Verg 3/13), oder die Aufklärung eines unangemessen hoch erscheinenden Angebots, vgl. OLG Karlsruhe, Beschluss v. 27.09.- - 15 Verg 3/13; vgl. VK Sachsen-Anhalt, Beschluss v. 19.01.2017 -3 VK LSA 54/16.

    Dies betrifft u.a. Fälle der willkürlichen oder diskriminierenden Aufhebung (sog. Scheinaufhebung), z.B. wenn eine Aufhebung der Ausschreibung dazu eingesetzt wird, einen unerwünschten Bieter, dem der ausgeschriebenen Auftrag erteilt werden müsste, zu übergehen und in einem anschließend ausgeschriebenen Vergabeverfahren einen genehmen Bieter auszuwählen, vgl. OLG Düsseldorf, Beschluss v. 08.07.2009 - Verg 13/09; OLG Celle, Beschluss v. 10.03.2016 - 13 Verg 5/15; VK Rheinland-Pfalz, Beschluss v. 13.11.2015 - VK 1 - 16/15.

  • OLG Karlsruhe, 27.09.2013 - 15 Verg 3/13

    Anforderungen an die Ermessensentscheidung der Vergabestelle bei der Aufhebung

    Auszug aus VK Rheinland, 23.04.2019 - VK 6/19
    Ein Bieter kann auch dann noch in zulässiger Weise die Vergabekammer anrufen, wenn ein öffentlicher Auftraggeber das Vergabeverfahren bereits aufgehoben hat, vgl. Portz, a.a.O., § 63, Rn. 93 ff (98); BGH, Beschluss v. 18.02.2003 - X ZB 43/02; OLG Düsseldorf, Beschluss v. 26.06.- - Verg 2/13; OLG Karlsruhe, Beschluss v. 27.09.- - 15 Verg 3/13.

    Etwas anderes könnte nur dann gelten, wenn der Auftraggeber sein Beschaffungsvorhaben endgültig aufgibt, vgl. OLG Karlsruhe, Beschluss v. 27.09.- - 15 Verg 3/13.

    Die Gegenstände der Schätzung und der ausgeschriebenen Maßnahme müssen deckungsgleich sein und die der Schätzung zu Grunde gelegten Preise oder Bemessungsfaktoren müssen auf den Zeitpunkt der Bekanntmachung des Vergabeverfahrens aktualisiert werden, vgl. BGH, Urteil v. 20.11.2012 - X ZR 108/10; OLG Karlsruhe, Beschluss v. 27.09.- - 15 Verg 3/13.

    Einerseits darf dem öffentlichen Auftraggebern nicht das Risiko einer deutlich überhöhten Preisbildung weit jenseits einer vertretbaren Schätzung der Auftragswerte zugewiesen werden, andererseits darf das Institut der Aufhebung nicht zu einem für die Vergabestellen latent verfügbaren Instrument zur Korrektur der in Ausschreibungen erzielten Submissionsergebnisse geraten, vgl. BGH, Urteil v. 20.11.2012 - X ZR 108/10; OLG Celle, Beschluss v. 10.03.2016 - 13 Verg 5/15; OLG Karlsruhe, Beschluss v. 27.09.- - 15 Verg 3/13.

    Im Rahmen der Ermessensausübung hat die Vergabestelle mögliche Alternativen zur Aufhebung des Vergabeverfahrens zu erwägen und insbesondere zu prüfen, ob der zu beachtende Grundsatz der Verhältnismäßigkeit nicht weniger einschneidende Maßnahmen als die Aufhebung des Verfahrens insgesamt gefordert hätte, z.B. eine Zurückversetzung des Vergabeverfahrens in den Stand vor Übersendung der Ausschreibungsunterlagen und eine Reduzierung des auszuschreibenden Leistungsumfanges (vgl. OLG Celle, Beschluss v. 10.03.2016 - 13 Verg 5/15; OLG Karlsruhe, Beschluss v. 27.09.- - 15 Verg 3/13), oder die Aufklärung eines unangemessen hoch erscheinenden Angebots, vgl. OLG Karlsruhe, Beschluss v. 27.09.- - 15 Verg 3/13; vgl. VK Sachsen-Anhalt, Beschluss v. 19.01.2017 -3 VK LSA 54/16.

    Diese Ermessenserwägungen müssen dem Vergabevermerk zu entnehmen sein, vgl. OLG Karlsruhe, Beschluss v. 27.09.- - 15 Verg 3/13.

  • OLG Düsseldorf, 31.10.2007 - Verg 24/07

    Ungerechtfertigter Bieterausschluss wegen pauschaler Erklärung zum Gesamtumsatz

    Auszug aus VK Rheinland, 23.04.2019 - VK 6/19
    Dabei trifft den Auftraggeber für das Vorliegen von Aufhebungsgründen die Darlegungs- und Beweislast, vgl. OLG Düsseldorf, Beschluss v. 31.10.2007 - Verg 24/07; OLG Celle, Beschluss v. 10.03.2016 -13 Verg 5/15, KG Berlin, Beschluss v. 17.10.- - Verg 9/13.

    Keinesfalls genügt es zum Nachweis eines unangemessen hohen Preises, wenn der Auftraggeber es dabei bewenden lässt, lediglich das Preisangebot in Beziehung zu setzen zu bisher gezahlten Preisen vergleichbarer Aufträgen und es unterlässt, den zugrunde liegenden Sachverhalt einschließlich der Kalkulation angemessen aufzuklären und Bedenken nachzugehen, vgl. OLG Düsseldorf, Beschluss v. 31.10.2007 - Verg 24/07.

    Da aufgrund seiner Darlegungs- und Beweislast der Auftraggeber den Nachteil der Nichterweislichkeit einer Unangemessenheit zu tragen hat (vgl. OLG Düsseldorf, Beschluss v. 31.10.2007 - Verg 24/07), braucht damit die Frage der "Angemessenheit" des Angebots hier nicht abschließend geklärt werden.

    Einem Bieter steht kein Anspruch gegen den Auftraggeber auf Rückgängigmachung der Aufhebung der Ausschreibung und Fortsetzung des Vergabeverfahrens zu, da dies im Ergebnis auf den Abschluss eines Vertrages hinauslaufen würde (Kontrahierungszwang), vgl. OLG Düsseldorf, Beschluss v. 31.10.2007 - Verg 24/07; KG Berlin, Beschluss v. 17.10.- - Verg 9/13.

    Dies kann z.B. dann der Fall sein, wenn keine genügenden Haushaltsmittel zur Verfügung stehen, um den geforderten Preis zu zahlen, vgl. OLG Düsseldorf, Beschluss v. 31.10.2007 - Verg 24/07; OLG Düsseldorf, Beschluss v. 08.07.2009 - Verg 13/09; VK Rheinland-Pfalz, Beschluss v. 13.11.2015 - VK 1-16/15.

  • KG, 17.10.2013 - Verg 9/13

    Fehlende Mittel: Aufhebung setzt sorgfältige Kostenermittlung voraus!

    Auszug aus VK Rheinland, 23.04.2019 - VK 6/19
    Die sich aus § 63 VgV ergebenden Voraussetzungen an eine rechtmäßige Aufhebung des Vergabeverfahrens haben bieterschützenden Charakter, vgl. Portz in: Kulartz/Kus/Marx/Portz/Prieß, Kommentar zur VgV 2017, § 63 Rn. 91; OLG Celle, Beschluss v. 10.03.2016 - 13 Verg 5/15; KG Berlin, Beschluss v. 17.10.- - Verg 9/13.

    Dabei trifft den Auftraggeber für das Vorliegen von Aufhebungsgründen die Darlegungs- und Beweislast, vgl. OLG Düsseldorf, Beschluss v. 31.10.2007 - Verg 24/07; OLG Celle, Beschluss v. 10.03.2016 -13 Verg 5/15, KG Berlin, Beschluss v. 17.10.- - Verg 9/13.

    In welcher Höhe dieser Aufschlag angesetzt wird, ist vom Einzelfall (z.B. Auftragsart, Auftragshöhe, Marktsituation) abhängig (vgl. OLG Celle, Beschluss v. 10.03.2016 - 13 Verg 5/15), und wird folglich in der Rechtsprechung unterschiedlich beurteilt, vgl. KG Berlin, Beschluss v. 17.10.- - Verg 9/13; OLG Celle, Beschluss v. 13.01.2011 - 13 Verg 15/10.

    Einem Bieter steht kein Anspruch gegen den Auftraggeber auf Rückgängigmachung der Aufhebung der Ausschreibung und Fortsetzung des Vergabeverfahrens zu, da dies im Ergebnis auf den Abschluss eines Vertrages hinauslaufen würde (Kontrahierungszwang), vgl. OLG Düsseldorf, Beschluss v. 31.10.2007 - Verg 24/07; KG Berlin, Beschluss v. 17.10.- - Verg 9/13.

  • VK Sachsen-Anhalt, 19.01.2017 - 3 VK LSA 54/16

    Öffentliche Auftragsvergabe: Aufhebung eines Vergabeverfahrens wegen fehlender

    Auszug aus VK Rheinland, 23.04.2019 - VK 6/19
    Dies ergibt sich vorrangig aus dem Schriftsatz der Antragsgegnerin vom 12.03.2019, ist jedoch in der Vergabeakte nicht dokumentiert - insbesondere die Ermittlung des "40 % - Puffers" wird nirgendwo erläutert, obwohl es erforderlich ist, dass der Auftraggeber, der sich für die Aufhebung entscheidet, alle entscheidungsrelevanten Gründe und Erwägungen sorgfältig und vollständig dokumentiert, vgl. VK Sachsen-Anhalt, Beschluss v. 19.01.2017 -3 VK LSA 54/16.

    Im Rahmen der Ermessensausübung hat die Vergabestelle mögliche Alternativen zur Aufhebung des Vergabeverfahrens zu erwägen und insbesondere zu prüfen, ob der zu beachtende Grundsatz der Verhältnismäßigkeit nicht weniger einschneidende Maßnahmen als die Aufhebung des Verfahrens insgesamt gefordert hätte, z.B. eine Zurückversetzung des Vergabeverfahrens in den Stand vor Übersendung der Ausschreibungsunterlagen und eine Reduzierung des auszuschreibenden Leistungsumfanges (vgl. OLG Celle, Beschluss v. 10.03.2016 - 13 Verg 5/15; OLG Karlsruhe, Beschluss v. 27.09.- - 15 Verg 3/13), oder die Aufklärung eines unangemessen hoch erscheinenden Angebots, vgl. OLG Karlsruhe, Beschluss v. 27.09.- - 15 Verg 3/13; vgl. VK Sachsen-Anhalt, Beschluss v. 19.01.2017 -3 VK LSA 54/16.

  • OLG Düsseldorf, 08.07.2009 - Verg 13/09

    Aufhebung einer Ausschreibung wegen unterbliebener Bekanntmachung von

    Auszug aus VK Rheinland, 23.04.2019 - VK 6/19
    Dies betrifft u.a. Fälle der willkürlichen oder diskriminierenden Aufhebung (sog. Scheinaufhebung), z.B. wenn eine Aufhebung der Ausschreibung dazu eingesetzt wird, einen unerwünschten Bieter, dem der ausgeschriebenen Auftrag erteilt werden müsste, zu übergehen und in einem anschließend ausgeschriebenen Vergabeverfahren einen genehmen Bieter auszuwählen, vgl. OLG Düsseldorf, Beschluss v. 08.07.2009 - Verg 13/09; OLG Celle, Beschluss v. 10.03.2016 - 13 Verg 5/15; VK Rheinland-Pfalz, Beschluss v. 13.11.2015 - VK 1 - 16/15.

    Dies kann z.B. dann der Fall sein, wenn keine genügenden Haushaltsmittel zur Verfügung stehen, um den geforderten Preis zu zahlen, vgl. OLG Düsseldorf, Beschluss v. 31.10.2007 - Verg 24/07; OLG Düsseldorf, Beschluss v. 08.07.2009 - Verg 13/09; VK Rheinland-Pfalz, Beschluss v. 13.11.2015 - VK 1-16/15.

  • VK Rheinland-Pfalz, 13.11.2015 - VK 1-16/15

    Vorgaben zur Energieeffizienz sind nicht bieterschützend!

    Auszug aus VK Rheinland, 23.04.2019 - VK 6/19
    Dies betrifft u.a. Fälle der willkürlichen oder diskriminierenden Aufhebung (sog. Scheinaufhebung), z.B. wenn eine Aufhebung der Ausschreibung dazu eingesetzt wird, einen unerwünschten Bieter, dem der ausgeschriebenen Auftrag erteilt werden müsste, zu übergehen und in einem anschließend ausgeschriebenen Vergabeverfahren einen genehmen Bieter auszuwählen, vgl. OLG Düsseldorf, Beschluss v. 08.07.2009 - Verg 13/09; OLG Celle, Beschluss v. 10.03.2016 - 13 Verg 5/15; VK Rheinland-Pfalz, Beschluss v. 13.11.2015 - VK 1 - 16/15.

    Dies kann z.B. dann der Fall sein, wenn keine genügenden Haushaltsmittel zur Verfügung stehen, um den geforderten Preis zu zahlen, vgl. OLG Düsseldorf, Beschluss v. 31.10.2007 - Verg 24/07; OLG Düsseldorf, Beschluss v. 08.07.2009 - Verg 13/09; VK Rheinland-Pfalz, Beschluss v. 13.11.2015 - VK 1-16/15.

  • BGH, 20.11.2012 - X ZR 108/10

    Friedhofserweiterung

    Auszug aus VK Rheinland, 23.04.2019 - VK 6/19
    Die Gegenstände der Schätzung und der ausgeschriebenen Maßnahme müssen deckungsgleich sein und die der Schätzung zu Grunde gelegten Preise oder Bemessungsfaktoren müssen auf den Zeitpunkt der Bekanntmachung des Vergabeverfahrens aktualisiert werden, vgl. BGH, Urteil v. 20.11.2012 - X ZR 108/10; OLG Karlsruhe, Beschluss v. 27.09.- - 15 Verg 3/13.

    Einerseits darf dem öffentlichen Auftraggebern nicht das Risiko einer deutlich überhöhten Preisbildung weit jenseits einer vertretbaren Schätzung der Auftragswerte zugewiesen werden, andererseits darf das Institut der Aufhebung nicht zu einem für die Vergabestellen latent verfügbaren Instrument zur Korrektur der in Ausschreibungen erzielten Submissionsergebnisse geraten, vgl. BGH, Urteil v. 20.11.2012 - X ZR 108/10; OLG Celle, Beschluss v. 10.03.2016 - 13 Verg 5/15; OLG Karlsruhe, Beschluss v. 27.09.- - 15 Verg 3/13.

  • BGH, 18.02.2003 - X ZB 43/02

    Zulässigkeit einer Vorlage; Anfechtbarkeit der Aufhebung einer Ausschreibung

    Auszug aus VK Rheinland, 23.04.2019 - VK 6/19
    Ein Bieter kann auch dann noch in zulässiger Weise die Vergabekammer anrufen, wenn ein öffentlicher Auftraggeber das Vergabeverfahren bereits aufgehoben hat, vgl. Portz, a.a.O., § 63, Rn. 93 ff (98); BGH, Beschluss v. 18.02.2003 - X ZB 43/02; OLG Düsseldorf, Beschluss v. 26.06.- - Verg 2/13; OLG Karlsruhe, Beschluss v. 27.09.- - 15 Verg 3/13.

    Er kommt dann zum Tragen, wenn sich herausstellt, dass trotz eines Vergabeverstoßes eine auf die Fortsetzung des aufgehobenen Vergabeverfahrens gerichtete Anordnung nicht ergehen kann, d.h. die rechtswidrige Aufhebung dennoch rechtswirksam ist, vgl. BGH, Beschluss v. 18.02.2003 - X ZB 43/02; OLG Düsseldorf, Beschluss v. 23.03.2005 - Verg 76/04; OLG Celle, Beschluss v. 10.03.2016 - 13 Verg 5/15.

  • OLG Düsseldorf, 23.03.2005 - Verg 76/04

    Aufhebung der Ausschreibung (hier) zulässig!

    Auszug aus VK Rheinland, 23.04.2019 - VK 6/19
    Er kommt dann zum Tragen, wenn sich herausstellt, dass trotz eines Vergabeverstoßes eine auf die Fortsetzung des aufgehobenen Vergabeverfahrens gerichtete Anordnung nicht ergehen kann, d.h. die rechtswidrige Aufhebung dennoch rechtswirksam ist, vgl. BGH, Beschluss v. 18.02.2003 - X ZB 43/02; OLG Düsseldorf, Beschluss v. 23.03.2005 - Verg 76/04; OLG Celle, Beschluss v. 10.03.2016 - 13 Verg 5/15.

    Das notwendige Feststellungsinteresse der Antragstellerin folgt aus der nach § 179 Abs. 1 GWB eintretenden Bindungswirkung der Feststellung eines Vergabeverstoßes durch die Nachprüfungsinstanzen für einen späteren Schadensersatzanspruch, vgl. OLG Düsseldorf, Beschluss v. 23.03.2005 - Verg 76/04.

  • OLG Celle, 13.01.2011 - 13 Verg 15/10

    Aufhebung eines im Wege des Verhandlungsverfahrens durchgeführten

  • OLG Düsseldorf, 08.06.2011 - Verg 55/10

    Aufhebung eines Vergabeverfahrens wegen fehlender Haushaltsmittel

  • OLG Düsseldorf, 12.05.2011 - Verg 32/11

    Kostenentscheidung im Vergabenachprüfungsverfahren

  • OLG Düsseldorf, 13.04.2011 - Verg 58/10

    Bei der Begründung eines Nachprüfungsantrages dürfen die Anforderungen an die

  • OLG München, 07.08.2007 - Verg 8/07

    Substantiierte Rüge

  • OLG Dresden, 06.06.2002 - WVerg 4/02

    Begründungserfordernis; Nachprüfungsauftrag; Ausschlussfristen

  • VK Sachsen, 14.08.2020 - 1/SVK/022-20

    Wann erscheint ein Angebotspreis ungewöhnlich niedrig?

    Die Kostenschätzung basierte also auf aktuellen Zahlen des Jahres 2019, u.a. aus einem anderen Bauabschnitt desselben Bauvorhabens und wurde zudem noch mit einem beträchtlicher Aufschlag ("Kostensteigerungspuffer") von 5% berechnet, offensichtlich einstellend, dass es sich bei einer Kostenschätzung immer um einen Vorgang mit hohem Prognoseanteil handelt (vgl. VK Rheinland, B. v. 23.04.2019 - VK 6/19; a. A. VK Thüringen, B. v. 08.08.2017 - 250-4002-5960/2017-E-011-SM).
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